Corona
Saisonabbruch und Wertung der Vorrunde
Leider hat der Bundesrat die aktuell geltenden Corona-Vorschriften bis Ende März 2022 (Lockerung allenfalls etwas früher) verlängert. Das heisst, dass wir auch inskünftig nach der 2G+ Regel spielen müssen (spielen mit 2G und Maske sehen wir nicht als Alternative). Dies hat uns im MTTV-Vorstand schweren Herzens dazu bewogen, die Saison 2021-2022 per sofort abzubrechen und die Vorrunde als Schlussrangliste für die laufende Saison zu werten.
Folgende Gründe haben uns zu diesem schwierigen Schritt bewogen:
- In der Rückrunde konnten bis heute erst 14 Partien mit 2G+ gespielt werden.
- Bei der Organisation von Spielen mit 2G+ scheint es doch einige Probleme zu geben: Spieler sind nicht 2G+ und somit vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Spieler fallen aufgrund der 4-Monats-Vorschrift aus der 2G+ Regel. Es erkranken immer wieder Spieler an Corona oder müssen zumindest in Quarantäne. Es lassen sich nicht einfach kurzfristig neue Spieltermine finden, welchen jeweils sechs Spielern möglich sind.
- Am 30. April 2022 finden in Bulle die Aufstiegsspiele 1.Liga/Nationalliga C statt. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Meisterschafts- und allfällige Entscheidungsspiele gespielt sein.
- Aktuell stehen im MTTV noch rund 590 (!) offene Partien der Rückrunde an, welche bis spätestens Mitte April gespielt sein müssen. Die meisten davon müssten wohl unter 2G+ ausgetragen werden, was nicht realistisch ist.
- Zwar könnte theoretisch in den unteren Ligen (2. – 5. Liga) die Meisterschaft verlängert werden. Dies würde aber zu Problemen führen: Geschlossene Hallen aufgrund Schulferien, andere regionale, nationale und allenfalls internationale Tischtennisanlässe würden zu Terminkonflikten führen und viele Spieler sind nicht bereit, ihre Saison bis weit in den Frühling hinein zu verlängern.
Hier noch einige wichtige Ergänzungen:
- Die bis jetzt gespielten Partien der Rückrunde zählen für die eingesetzten Spieler in der eigenen ELO-Wertung, jedoch finden die Mannschaftsresultate keine Aufnahme in den Ranglisten.
- Sollten weitere Spiele ausgetragen werden, haben diese nur noch einen freundschaftlichen Charakter und zählen nicht mehr für die ELO-Wertung der einzelnen Spieler. Mit Ausnahme vom Nachwuchs dürfen im click-tt ab sofort keine Spiele mehr erfasst werden!
- Werden aufgrund Punktegleichheit nach der Vorrunde Entscheidungsspiele benötigt um mögliche Auf- und Absteiger zu ermitteln, wird Sebastian Lauener die entsprechenden Mannschaften/Vereine zeitnah kontaktieren.
- Der MTTV-Cup wird weitergespielt!
- Im Nachwuchsbereich finden alle Anlässe und Spiele weiterhin wie geplant statt.
Auch wenn wir alle gerne weitergespielt hätten und nach der letzten, nicht gewerteten Saison gehofft hatten, dass Alles besser wird, sind wir der Überzeugung, dass die nun getroffene Massnahme die fairste und für alle nachvollziehbarste Lösung ist.
In der Hoffnung, dass die Saison 2022-2023 endlich wieder normal gespielt werden kann, danken wir Euch für Euer Verständnis.
Neue Covid-19-Massnahmen: Aussetzung Meisterschaftsspiele (20. – 22. Dezember 2021)
Liebe Clubverantwortliche
Der Vorstand MTTV bittet euch, die obenerwähnten, an den nächsten vier Tagen fixierten Partien nicht auszutragen und in Anlehnung an den baldigem Entscheid des Zentralvorstands STT betreffend des weiteren Vorgehens allenfalls im Januar 2022 durchzuführen.
Merci für eure Mithilfe und sportliche Grüsse
Peter Wahlen
Mittelländischer Tischtennisverband
Administration
Liebe Clubverantwortliche
Der Bundesrat hat letzten Freitag neue Massnahmen beschlossen. Was bedeutet dies für das Tischtennis?
Wo also derzeit in Innenräumen die 3G-Regel gilt (Zugang für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen), gilt ab Montag, 20. Dezember 2021, die 2G-Regel (Zugang nur für geimpfte oder genesene Personen). Dies betrifft Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe. Zusätzlich gilt an diesen Orten eine Maskenpflicht, jedoch mit einigen Ausnahmen.
Ein Verein muss tageweise oder generell entscheiden, ob mit Maske gespielt werden soll oder ob nur mit gültigem Testzertifikat (2G+), dafür ohne Maske, gespielt werden kann. Gemäss BAG dürfen sich die beiden Varianten «2G+» und «2G mit Maske» nicht mischen. 2G+ bedeutet „genesen oder geimpft UND getestet“ oder man hat ein Impf- oder Genesungszertifikat nicht älter als 120 Tage.
Eine Ausnahme von der Maskenpflicht während der sportlichen Aktivität gilt für beide Varianten immer für:
- Unter 16-jährige Kinder und Jugendliche. Sie unterstehen weder einer Masken- noch einer Zertifikatspflicht
- Leistungssportler:innen:
- Swiss Olympic Card Holder (ohne Funktionäre und Techniker). Für diese gilt auch nur die 3G-Pflicht anstatt 2G.
- Nationalliga A Spieler. Für diese gilt ausserdem nur die 3G-Pflicht anstelle von 2G.
Für die Nationalliga wird der NL-Vorstand diese Woche zusammenkommen, um zu entscheiden, ob die Meisterschaft fortgesetzt wird oder nicht. Bei den Regionalligen ist es Sache der RV, die Entscheidungen zu treffen und sie mitzuteilen.
Das Schutzkonzept für Trainings und Wettkämpfe wird bis Ende Jahr noch aktualisiert, alle weiteren Infos finden sich aktualisiert auf unserer Webseite unter CORONA.
Bei Fragen dazu stehen wir gerne zur Verfügung.
Sportliche Grüsse
News
Schul- und Sportanlagen: Ausweitung der Zertifikatspflicht
03.12.2021 – In den Turn- und Sportanlagen und öffentlichen Räumen der Schulanlagen der Gemeinde Köniz gilt ab Montag, 6. Dezember 2021, eine Ausweitung der Masken- und Covid-Zertifikatspflicht für sportliche und kulturelle Aktivitäten. Dies gemäss den Bestimmungen des Bundesrats. Ab Montag, 6. Dezember 2021, gilt im Innern von Kultur-, Sport und Freizeiteinrichtungen und an Veranstaltungen in Innenräumen eine Covid-Zertifikatspflicht. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 beschlossen. Die Gemeinde Köniz richtet sich nach den Vorgaben von Bund und Kanton Bern. Folgende Vorgaben sind einzuhalten:
- Die Covid-Zertifikatspflicht gilt in Innenräumen für alle öffentlichen Veranstaltungen und alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien.
- Bei sportlichen und kulturellen Aktivitäten in Innenräumen – wie Trainings oder Musik- und Theaterproben in fixen Gruppen – gilt ebenfalls Covid-Zertifikatspflicht ab 16 Jahren.
- Zusätzlich zur Covid-Zertifikatspflicht besteht an 3G-Veranstaltungen eine Maskenpflicht, inklusive Trainings. Bei der Konsumation gilt eine Sitzpflicht. Ausnahmen gibt es für Musiker/-innen und für gewisse Sportarten. Die genaueren Angaben sind hier noch nicht bekannt und werden laufend ergänzt.
- Draussen gilt für Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen eine Covid-Zertifikatspflicht. Bei kleineren Veranstaltungen im Freien können die Veranstalter selber entscheiden, ob der Zugang auf Personen mit Zertifikat eingeschränkt wird oder nicht.
- Veranstalter können den Zutritt auf 2G (Geimpfte und Genesene) beschränken. Bei 2G entfallen Masken- und Sitzpflicht bei Konsumation
Weitere gelten folgende Vorgaben:
- Die Hygiene- und Abstandsvorschriften müssen weiterhin eingehalten werden.
Der Veranstalter, der Mieter ist für die Einhaltung aller Bestimmungen verantwortlich. Weitere Informationen Für detailliertere Informationen zu den aktuell geltenden Bestimmungen konsultieren Sie am besten die untenstehenden Links oder nehmen Kontakt zu Ihrem jeweiligen Verband auf.
- Webseite des Kantons Bern: Covid-19
- Medienmitteilung des Bundesrats (03. Dezember 2021)
- Webseite Bundesamt für Gesundheit BAG
- Informationen von Swiss Olympic: Dossier Covid-19
- Webseite des Bundesamtes für Sport BASPO
Für Anlässe im Rahmen des Schulsettings und für den Sportunterricht (inkl. obligatorisches Schulschwimmen) gelten die Bestimmungen der kantonalen Bildungs- und Kulturdirektion (Leitfaden und FAQ). AuskunftspersonStephan Baeriswyl, Leiter Fachstelle Anlagen und Sport, 031 970 92 90
Coronavirus: 3G Pflicht für den Trainingsbetrieb
Ab Montag, 6. Dezember 2021, wird in der Schweiz die Zertifikats- und Maskenpflicht ausgeweitet, die Home-Office-Empfehlung verstärkt sowie die Gültigkeit von Antigen-Schnelltests verkürzt. Ausserdem erhalten zertifikatspflichtige Veranstaltungen und Einrichtungen die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen zu beschränken und damit auf die Maskenpflicht zu verzichten.
Er reagiert damit auf die starke Zunahme von Covid-19-Patientinnen und -Patienten in den Spitälern und auf das Auftreten der neuen Omikron-Virusvariante. Die neuen Massnahmen sind bis am 24. Januar 2022 befristet. Zudem gilt bei der Einreise eine verschärfte Testpflicht. Dafür werden ab morgen 4. Dezember 2021 alle Länder von der aktuellen Quarantäneliste gestrichen.
Was heisst das für unseren Tischtennisbetrieb:
- Die 3G-Zertifikatspflicht gilt neu in Innenräumen für alle sportlichen Aktivitäten. Ohne ein Zertifikat ist das Tischtennistraining verboten. (dies gilt für Personen ab dem 16 Lebensjahr)
- Auf der ganzen Sportanlage herrscht Maskenpflicht. (ausser während dem aktiven Spielen).
- Die Vereine sind verpflichtet eine Präsenzliste zu führen.
- Vereine können den Zutritt zur Halle jederzeit auf 2G beschränken. Bei 2G entfällt die Maskenpflicht.
älter
Regierungsrat Bern erweitert Maskentrag- und Zertifikatspflicht
Weil sich die Corona-Situation auch im Kanton Bern deutlich verschärft, hat der Regierungsrat eine Ausweitung der Maskentragpflicht beschlossen. Ab Montag, 29. November 2021 gilt sie namentlich wieder in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen, an Veranstaltungen, im Aussenbereich von Bahnhöfen und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sowie in Spitälern, Heimen und Kitas. Auch an den Schulen wird für Kinder ab dem 5. Schuljahr wieder eine Maskentragpflicht eingeführt.
Für uns Tischtennisspieler bedeutet dies, dass ab sofort in der ganzen Sportanlage strikte Maskenpflicht herrscht. Die Maske darf erst am Tisch entfernt werden. Bitte respektiert dieses Gesetz auch bei Auswärtsspielen.
Die komplette Medienmitteilung vom Kanton Bern kann hier nachgelesen werden.
_______________________________________________
An allen Sportveranstaltungen in Innenräumen gilt ab Montag, 13. September, die Pflicht, ein Covid-Zertifikat als geimpfte, getestete oder genesene Person vorzuweisen. Die Zertifikatspflicht gilt also sowohl für die Mannschaftsmeisterschaft als auch für andere Wettkämpfe und Turniere im Tischtennis und dies unabhängig von der Teilnehmerzahl.
Der Organisator der Veranstaltung ist verpflichtet, das Zertifikat der Teilnehmer zu überprüfen. Hierzu gibt es eine App, die gratis heruntergeladen werden kann: COVID Certificate Check